Schwarmfangdienst
Die oben in der Liste aufgeführten Personen können von der Polizei, Feuerwehr, aber auch von Privatpersonen für das Einfangen herrenloser Bienenschwärme aufgeboten werden.
Das Versetzen oder Vernichten von Wespen- oder Hornissennestern besorgt ausschliesslich die Feuerwehr, die aufgelisteten Privatpersonen sind dafür nicht zuständig.